Als Wahltherapeutin ist es mir nicht möglich direkt mit den Krankenkassen rückzu-verrechnen,
weshalb ihnen für meine Therapie ein gewisser Selbstbehalt bleibt.
Zur Rückvergütung mit den jeweiligen Kassen wird die chefärztliche Bewilligung ihres Verordnungsscheins benötigt. Die Rückerstattung beträgt dann ca. 80 % des Kassen-
tarifs, wobei dieser Tarif niedriger ist als die Kosten für meine Therapieeinheit.
Von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten sie effektiv also 60 - 70 % meines Tarifs rückvergütet.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungslegung entweder bar oder mittels Erlagschein.